Wir empfehlen Ihnen dringend eine Reiserücktritts- und Reiseabruchversicherung (z. B. Hanse Merkur) abzuschließen! Denn bei Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist der Mieter verpflichtet, 90% des Mietpreises zu entrichten, wenn eine
Neuvermietung der gebuchten Wohnung nicht zustande kommt.
Gastaufnahmevertrag
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw.
bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag kommt hier nur ausschließlich schriftlich zustande.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes
Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des
Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den
Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten
oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen.
Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei
Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%,
bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30%,
bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und
bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10%
des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter/Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nicht nur der Gast hat dem Vermieter/Hotelier gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter/Hotelier ist dem
Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter/Hotelier in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast
Schadensersatz zu leisten. Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen.
Quelle:
Deutscher Tourismusverband e. V.
Liebe Gäste,
Sie verbringen Ihren Urlaub in einer unserer Ferienwohnungen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und einen wunderschönen Urlaub auf Borkum verbringen werden. Wir haben - zu unserer Entlastung - einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen eine ansehnliche Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.
Allgemein
Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung befinden oder dazu gehören, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und Inventar sorgsam um.
Möbel aus der Inneneinrichtung sollten nicht ins Freie getragen werden und im Haus nicht umgestellt werden.
Die Mieter haften für Beschädigungen, soweit sie oder ihre Mitreisenden diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben, hier sind aber nicht Kleinigkeiten, wie z. B. ein zerbrochenes Glas gemeint.
Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
Nichtraucherhaus
Das Rauchen ist im gesamten Haus grundsätzlich nicht gestattet. Beim Rauchen auf Terrasse, Balkon oder im Garten bitte Rücksicht auf die anderen Gäste nehmen.
Beschädigungen
Niemand wird absichtlich Sachen in der Unterkunft beschädigen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns den entstandenen Schaden sofort mitteilen und wir nicht erst nach Ihrer Abreise oder wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen
Übernachtungsbesucher
Zusätzliche Übernachtungsgäste, die nicht im Gastaufnahmevertrag benannt wurden, sind vorher beim Vermieter anzumelden! (Die maximale Belegung für alle Wohnungen sind zwei Personen) Sie sind gebühren- sowie gastbetragspflichtig. Bettwäsche und Handtücher werden aus hygienischen Gründen ausschließlich vom Vermieter gegen eine Gebühr gestellt.
Küche
Bitte haben Sie größtes Verständnis, dass wir die Zubereitung von Bratfischgerichte in unseren Wohnungen aufgrund des langanhaltenden und intensiven Geruchs leider nicht gestattet können. Dieses hatte in der Vergangenheit oftmals zu schlimmer Kritik der nachfolgenden Gäste geführt. Bitte beim Kochen die Abzugshaube einschalten!
Bad
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie nach dem Duschen den Duschabzieher bzw. das bereit gelegte Tuch für die Fliesen/Duschkabine nutzen. Lassen Sie das Badfenster noch eine Weile zum Lüften offen, bzw. Stoßlüftung mit geöffneter Badtür. Hygieneprodukte, Essensreste, feuchtes Toilettenpapier dürfen nicht in die Toilette entsorgt werden!
Fenster und Feuchtigkeit
Um Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sorgen Sie bitte für eine ausreichende Belüftung (Stoßlüftung), insbesondere Schlafzimmer, Bad und Küche.
Bei unbeständigem Wetter sowie in der Heizperiode bitte die Fenster beim Verlassen der Wohnung schließen, um Wind- und Regenschäden zu vermeiden!
Bitte trocknen Sie keine nassen Sachen in der Wohnung. Hierfür steht Ihnen ein Wäscheplatz im Hof zur Verfügung. Bei schlechter Wetterlage sprechen Sie uns einfach an.
Entsorgung
Auch wir sind verpflichtet, den Abfall zu trennen - Blaue Tonne: Papier/Kartons/Pappverpackungen, Gelbe Tonne: Kunststoffverpackungen/Dosen/Plastik/Milchtüten usw., alles andere bitte in der Restmülltonne entsorgen! Altglas bitte selbst in den Glas-Sammelbehältern, z. B. am Parkplatz „Südstrand“ oder Parkplatz „Am Langen Wasser“, entsorgen.
Nachtruhe
Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr die Nachtruhe eingehalten wird, auch im Außenbereich.
Schlüssel
Sie erhalten von uns zwei Paar Schlüssel, bitten passen Sie auf Ihre Schlüssel auf, bei Verlust sind die Kosten vom Mieter zu tragen.
WLAN
Die WLAN Nutzung ist ein kostenloser Service. Bitte lesen Sie sich die beiliegende Nutzungsvereinbarung über Internet per Gast-WLAN durch, den WLAN-Schlüssel finden Sie auf der Seite des Fritz-Box Gastzugangs. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung ausschließlich für Hausgäste bestimmt ist.
Abreisetag
Wir möchten Sie bitten, die Wohnung im ordentlichen, aufgeräumten und durchgesaugten Zustand bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die Endreinigung beinhaltet nicht den Abwasch von Geschirr und Müllentsorgung.
Bitte ziehen Sie die Bettwäsche ab und legen diese mit der restlichen Wäsche in den bereit gestellten Wäschekorb.
Bei einer späteren Abreise können Sie gerne Ihr Gepäck bei uns deponieren.
Sonstiges
Falls Sie noch Wünsche haben, z. B. ein zweites Kopfkissen, Strandtücher o. ä., so lassen Sie es uns wissen. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie noch Fragen haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und gute Erholung!
Ihre Familie Heyen
Barbara und Heike Heyen, Isdobben 1 - 3, 26757 Borkum.
Tel: 04922-2828, Email: hausheyen@web.de