Wir empfehlen Ihnen dringend eine Reiserücktritts- und Reiseabruchversicherung (z. B. Hanse Merkur) abzuschließen! Denn bei Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise ist der Mieter verpflichtet, 90% des Mietpreises zu entrichten, wenn eine
Neuvermietung der gebuchten Wohnung nicht zustande kommt.
Gastaufnahmevertrag
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw.
bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag kommt hier nur ausschließlich schriftlich zustande.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes
Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des
Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den
Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten
oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen.
Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei
Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%,
bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30%,
bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und
bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10%
des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter/Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nicht nur der Gast hat dem Vermieter/Hotelier gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter/Hotelier ist dem
Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter/Hotelier in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast
Schadensersatz zu leisten. Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen.
Quelle:
Deutscher Tourismusverband e. V.
Liebe Gäste,
Sie verbringen Ihren Urlaub in einer unserer Ferienwohnungen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und einen wunderschönen Urlaub auf Borkum verbringen werden. Wir haben - zu unserer
Entlastung - einige Regeln aufgeführt von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen eine schöne
Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.
Sorgfaltspflicht
- Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung befinden oder dazu gehören, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie mit den Dingen sorgsam um.
- Niemand wird absichtlich Sachen in der Unterkunft beschädigen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir freuen uns, wenn Sie uns den entstandenen Schaden sofort
mitteilen und wir nicht erst nach Ihrer Abreise oder wenn die nächsten Mieter eingezogen sind, den Schaden feststellen.
- Die Mieter haften für Beschädigungen, soweit sie oder ihre Mitreisenden diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben, hier sind aber nicht Kleinigkeiten, wie z. B. ein
zerbrochenes Glas gemeint.
- Für alle vom Mieter eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
- Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
Gastbeitrag Borkum
WLAN
- Die WLAN Nutzung ist ein kostenloser Service. Bitte lesen Sie sich die beiliegende Nutzungsvereinbarung über Internet per Gast-WLAN durch, den WLAN-Schlüssel finden Sie auf der Seite des
Fritz-Box Gastzugangs. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung ausschließlich für Hausgäste bestimmt ist.
Rauchen
- Alle unsere Wohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen!
Küche/Bad
- Bitte haben Sie größtes Verständnis, dass die Zubereitung von Bratfischgerichte in unseren Wohnungen aufgrund des langanhaltenden und intensiven Geruchs leider nicht gestattet ist .
Dieses hatte leider in der Vergangenheit oftmals zu Kritik der nachfolgenden Gästen geführt. Bitte beim Kochen die Abzugshaube einschalten!
- Beachten Sie bitte, dass Geschirr nur in einem gespülten und getrockneten Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird. Gleiches gilt für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben.
- Durch die Abflussleitungen von Spülbecken, Bad, Dusche und Toilette dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette, Watte, Slipeinlagen, feuchte Toilettentücher oder andere Gegenstände geworfen
bzw. geschüttet werden, da es zu Verstopfungen kommen kann. Wir bitten Sie, diese Abfälle gegebenenfalls in den Hausmüll zu entsorgen.
Wohnung bitte lüften
- Bitte lüften Sie besonders gut das Schlafzimmer, Küche und Bad, insbesondere bei beschlagenen Fenstern und nach dem Kochen und Duschen, um Schimmelbildung zu vermeiden! Stoßlüftung ist
sinnvoller als Dauerkipplüftung.
- Bitte trocknen Sie keine nassen Sachen in der Wohnung. Der Wäscheplatz steht Ihnen zur Verfügung, bei schlechter Wetterlage sprechen Sie uns bitte an. Bei Nutzung der Heizung bitte die
Fenster geschlossen halten, zum Lüften bitte die Heizung herunter drehen.
Fenster
- Bei unbeständigem Wetter sowie in der Heizperiode bitte die Fenster beim Verlassen der Wohnung schließen, um Wind- und Regenschäden zu vermeiden!
Abfall
- Der Abfall wird bei uns nach Papier/Kartons/Pappverpackungen, oder Kunststoffverpackungen/Dosen/Plastik oder
Restmüll getrennt!
-
Altglas bitte selbst in den Glas-Sammelbehältern, z. B. am Parkplatz „Südstrand“ oder Parkplatz „Am Langen Wasser“, entsorgen.
Ruhezeiten
- Wir bitten Sie, sich so zu verhalten, dass von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr die Nachtruhe eingehalten wird.
Übernachtungsbesuch
- Eine Aufbettung ist aus Platzgründen leider nur sehr begrenzt und nicht immer möglich, Übernachtungsbesuch ist gebührenpflichtig, gastbeitragspflichtig und vorab beim Vermieter
anzumelden! Die Aufbettung bei Kurzübernachtungen beträgt pro Person und Nacht € 10,--, zzgl. € 15,-- für Bettwäsche, Dusch- und Handtücher
Schlüssel
- Wir bitten Sie, auf Ihre Schlüssel aufzupassen und diese nicht zu verlegen. Die Kosten sind bei Verlust von Ihnen zu tragen.
Abreisetag/Endreinigung
- Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen, gerne können Sie bei einer späteren Heimreise das Gepäck bei uns deponieren.
- Die Endreinigung ist eine optionale Zusatzleistung und beträgt € 50,--. Es ist Ihnen freigestellt, die Endreinigung selbst durchzuführen, d. h. die Wohnung ist in einem ordentlichen und
sauber gereinigten Zustand zu übergeben (Staub gewischt, Teppichboden gesaugt, Bad- und Küchenbodenfliesen gewischt, Duschkabine kalkfrei/Waschbecken/WC gereinigt, Küche/Arbeitsflächen
gereinigt, Herd fettfrei gereinigt, Schränke/Kühlschrank ausgewischt). Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Gäste eine saubere Wohnung vorfinden und kontrollieren/reinigen nach Abreise
selbstverständlich immer die Wohnungen mit sämtlichen Inventar sorgfältig. Wenn Sie sich für die Endreinigung entscheiden, verlassen Sie die Wohnung bitte aufgeräumt und besenrein. Die
Endreinigung beinhaltet nicht den Abwasch von Geschirr und Müllentsorgung.
Sonstiges
Falls Sie noch Wünsche haben, z. B. ein zweites Kopfkissen, frische Handtücher, Strandtücher o. ä., so lassen Sie es uns wissen. Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie noch Fragen haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und gute Erholung!
Ihre Familie Heyen